Motorflugschulung in Schwabach 
 

Im Prinzip kann jeder fliegen lernen, der gesund ist:

  • gute körperliche Verfassung
  • gutes Seh- und Hörvermögen

Wegen des sehr umfangreichen Theoriewissens tun sich junge Flugschüler (Schüler und Studenten) naturgemäß erheblich leichter, den Lernstoff "reinzuziehen". Beim praktischen Wissen spielt das Alter weniger eine Rolle, da zählen mehr räumliches Vorstellungsvermögen, Ruhe, Disziplin und Gelassenheit auch in Stresssituationen. Wer schon beim Einparken mit dem Auto so seine Probleme hat, wird sicherlich mehr Flugstunden nehmen müssen, als jemand, für den dies nicht zutrifft.

Abhängig von der Entwicklung des persönlichen Alterungsprozesses kann es durchaus sein, dass jemand bereits mit 60 Jahren vom Fliegerarzt wieder "gegroundet" wird, während andere bis in's hohe Alter flugtauglich sind. Die Anforderungen an die Flugtauglichkeit sind bei Privatpiloten die gleichen, wie bei Berufspiloten, nur unterscheiden sich die Intervalle, nach denen der Fliegerarzt aufgesucht werden muss.

Das Geschlecht spielt keine Rolle. Es fliegen zwar viel weniger Frauen als Männer, so wie in technischen Berufen viel weniger Frauen als Männer zu finden sind. Die Vereine sind aber stark bemüht, Frauen und Mädchen als Mitglieder zu gewinnen und auszubilden.

Vor dem ersten Flug wird der Schüler zum Fliegerarzt geschickt. Gibt dieser grünes Licht und stimmt die Landesluftfahrtbehörde zu (wird z.B. verweigert, wenn der Aspirant wiederholt im Straßenverkehr unangenehm aufgefallen ist oder Strafverfahren anhängig sind), kann es losgehen. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, außerdem muss ein Flugfunksprechzeugnis erworben werden:

PPL
ist die Abkürzung für Private Pilot's License, also Privatpilotenlizenz. Das ist der "typische Flugschein", wenn der Pilot die Fliegerei nicht beruflich betreibt. Der PPL untergliedert sich in Deutschland momentan noch in
PPL A
Mit dem Beiblatt A dürfen Motorflugzeuge geflogen werden
PPL B
für Motorsegler, eine sehr beliebte Mischform zwischen Segel- und Motorflugzeug.
PPL C
für Segelflugzeuge
PPL E
für Hubschrauber
CPL
steht für Commercial Pilot's License und muss für gewerblichen Flugverkehr oder Strahlflugzeuge erworben werden
ATPL
steht für Airline Transport Pilot's License und wird für die Führung von Verkehrsflugzeugen benötigt.
AZF / BZF
steht für "Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst", bzw. "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst" und stellt die Erlaubnis dar, den Funksprechverkehr für Instrumentenflüge (AZF), Sichtflüge in englischer Sprache (BZF 1) oder Sichtflüge in deutscher Sprache (BZF 2) abwickeln zu dürfen.

Die Fliegervereinigung Schwabach schult PPL-A, PPL-B und PPL-C und bereitet auf die Funksprechprüfung vor.

Die Ausbildungsanforderungen werden zur Zeit im Rahmen der europäischen Harmonisierung völlig umgestellt. Wann die JAR-FCL (Flight Crew Licensing) kommt, ist unklar, als Termin steht der 1.7.99 im Raum, der aber wahrscheinlich nicht gehalten werden kann.

Momentan gelten noch folgende Regelungen:

Theorieanforderungen
80 Unterrichtsstunden innerhalb von 24 Monaten in den fünf Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen.
Praxisanforderungen
40 Flugstunden innerhalb von 24 Monaten, davon mindestens 15 Stunden im Alleinflug. Im Gegensatz zum Autoführerschein darf der Flugschüler also bereits während der Ausbildung alleine und ohne Lehrer fliegen! Der erste Alleinflug ist natürlich ein Ereignis, das gebührend gefeiert werden muss und das man wohl zeitlebens nicht mehr vergisst. Der Autor dieser Zeilen gesteht, dass er bei seinem ersten Alleinflug seinem Glücksgefühl durch fortwährendes Schreien und jauchzen Luft machen musste ....;-)
Prüfungen
Liegen die Mindestanforderungen in Theorie und Praxis vor, sind das Funksprechzeugnis und die Bescheinigung über einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" da, können die theoretische und praktische Prüfung (normalerweise getrennt!) abgelegt werden.
... und dann?
steht Ihnen der Himmel (fast) offen! Während der Ausbildung werden Sie lernen, dass Fliegen trotz aller Vorschriften und Restriktionen durchaus noch möglich sein kann, und wenn Sie nicht den Fehler gemacht haben, lediglich das deutschsprachige Funksprechzeugnis zu machen, werden Sie sehr bald feststellen, dass der Druck auf die "Allgemeine Luftfahrt", zu der Sie dann auch gehören, im benachbarten Ausland doch erheblich geringer ist. Aber neben Fernreisen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, sich fliegerisch weiterzuentwickeln:
Weiterbildung
Der "nackte" PPL berechtigt zum Betrieb einmotoriger Landflugzeuge bis 2,0 t maximalem Abfluggewicht bei Tage unter Sichtwetterbedingungen. Daraus ergeben sich bereits mehrere Ansätze, durch sogenannte "Ratings" (Berechtigungen, die in den Schein eingetragen werden) Beschränkungen aufzuheben (so man es sich denn leisten kann, denn ab hier wird es manchmal sehr schnell sehr kostspielig):
Mehrmot-Rating
für (in der Regel) zweimotorige Flugzeuge
Instrumentenflugberechtigung
für Flüge z.B. in Wolken
Kunstflugberechtigung
für den Genuss abnormaler Fluglagen ;-)
Wasserflugberechtigung
für Norwegen- und Schwedenfans
Schleppberechtigung
für Segelflugzeug- und Bannerschlepp
Lehrberechtigung
wenn Sie sich dazu berufen fühlen, andere mit Ihrem Wissen beglücken zu müssen ;-)
CPL, ATPL, Hubschrauberlizenzen, etc ...
JAR-FCL
Für alle, die die Ausbildung nach Einführung von JAR-FCL beginnen (!) oder später als 24 Monate nach Einführung abschließen, gelten andereRegelungen für den Scheinerwerb. JAR-FCL kommt nicht vor Ende 1999.
 
 

Quellen: AEROKURIER 3/99 und eigene Erfahrungen

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