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Im Prinzip kann jeder fliegen lernen, der gesund ist:
- gute körperliche Verfassung
- gutes Seh- und Hörvermögen
Wegen des sehr umfangreichen Theoriewissens tun sich junge Flugschüler
(Schüler und Studenten) naturgemäß erheblich leichter, den
Lernstoff "reinzuziehen". Beim praktischen Wissen spielt das Alter
weniger eine Rolle, da zählen mehr räumliches Vorstellungsvermögen,
Ruhe, Disziplin und Gelassenheit auch in Stresssituationen. Wer schon beim
Einparken mit dem Auto so seine Probleme hat, wird sicherlich mehr Flugstunden
nehmen müssen, als jemand, für den dies nicht zutrifft.
Abhängig von der Entwicklung des persönlichen Alterungsprozesses
kann es durchaus sein, dass jemand bereits mit 60 Jahren vom Fliegerarzt wieder
"gegroundet" wird, während andere bis in's hohe Alter
flugtauglich sind. Die Anforderungen an die Flugtauglichkeit sind bei
Privatpiloten die gleichen, wie bei Berufspiloten, nur unterscheiden sich die
Intervalle, nach denen der Fliegerarzt aufgesucht werden muss.
Das Geschlecht spielt keine Rolle. Es fliegen zwar viel weniger Frauen als Männer,
so wie in technischen Berufen viel weniger Frauen als Männer zu finden
sind. Die Vereine sind aber stark bemüht, Frauen und Mädchen als
Mitglieder zu gewinnen und auszubilden.
Vor dem ersten Flug wird der Schüler zum Fliegerarzt geschickt. Gibt
dieser grünes Licht und stimmt die Landesluftfahrtbehörde zu (wird
z.B. verweigert, wenn der Aspirant wiederholt im Straßenverkehr unangenehm
aufgefallen ist oder Strafverfahren anhängig sind), kann es losgehen. Die
Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, außerdem
muss ein Flugfunksprechzeugnis erworben werden:
- PPL
- ist die Abkürzung für Private Pilot's License, also
Privatpilotenlizenz. Das ist der "typische Flugschein", wenn der Pilot
die Fliegerei nicht beruflich betreibt. Der PPL untergliedert sich in
Deutschland momentan noch in
- PPL A
- Mit dem Beiblatt A dürfen Motorflugzeuge geflogen werden
- PPL B
- für Motorsegler, eine sehr beliebte Mischform zwischen Segel- und
Motorflugzeug.
- PPL C
- für Segelflugzeuge
- PPL E
- für Hubschrauber
- CPL
- steht für Commercial Pilot's License und muss für gewerblichen
Flugverkehr oder Strahlflugzeuge erworben werden
- ATPL
- steht für Airline Transport Pilot's License und wird für die Führung
von Verkehrsflugzeugen benötigt.
- AZF / BZF
- steht für "Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis für den
Flugfunkdienst", bzw. "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis
für den Flugfunkdienst" und stellt die Erlaubnis dar, den
Funksprechverkehr für Instrumentenflüge (AZF), Sichtflüge in
englischer Sprache (BZF 1) oder Sichtflüge in deutscher Sprache (BZF 2)
abwickeln zu dürfen.
Die Fliegervereinigung Schwabach schult PPL-A, PPL-B und PPL-C und bereitet
auf die Funksprechprüfung vor.
Die Ausbildungsanforderungen werden zur Zeit im Rahmen der europäischen
Harmonisierung völlig umgestellt. Wann die JAR-FCL (Flight Crew Licensing)
kommt, ist unklar, als Termin steht der 1.7.99 im Raum, der aber wahrscheinlich
nicht gehalten werden kann.
Momentan gelten noch folgende Regelungen:
- Theorieanforderungen
- 80 Unterrichtsstunden innerhalb von 24 Monaten in den fünf Fächern
Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen.
- Praxisanforderungen
- 40 Flugstunden innerhalb von 24 Monaten, davon mindestens 15 Stunden im
Alleinflug. Im Gegensatz zum Autoführerschein darf der Flugschüler
also bereits während der Ausbildung alleine und ohne Lehrer fliegen! Der
erste Alleinflug ist natürlich ein Ereignis, das gebührend gefeiert
werden muss und das man wohl zeitlebens nicht mehr vergisst. Der Autor dieser
Zeilen gesteht, dass er bei seinem ersten Alleinflug seinem Glücksgefühl
durch fortwährendes Schreien und jauchzen Luft machen musste ....;-)
- Prüfungen
- Liegen die Mindestanforderungen in Theorie und Praxis vor, sind das
Funksprechzeugnis und die Bescheinigung über einen Kurs "Sofortmaßnahmen
am Unfallort" da, können die theoretische und praktische Prüfung
(normalerweise getrennt!) abgelegt werden.
- ... und dann?
- steht Ihnen der Himmel (fast) offen! Während der Ausbildung werden Sie
lernen, dass Fliegen trotz aller Vorschriften und Restriktionen durchaus noch möglich
sein kann, und wenn Sie nicht den Fehler gemacht haben, lediglich das
deutschsprachige Funksprechzeugnis zu machen, werden Sie sehr bald feststellen,
dass der Druck auf die "Allgemeine Luftfahrt", zu der Sie dann auch
gehören, im benachbarten Ausland doch erheblich geringer ist. Aber neben
Fernreisen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, sich fliegerisch
weiterzuentwickeln:
- Weiterbildung
- Der "nackte" PPL berechtigt zum Betrieb einmotoriger
Landflugzeuge bis 2,0 t maximalem Abfluggewicht bei Tage unter
Sichtwetterbedingungen. Daraus ergeben sich bereits mehrere Ansätze, durch
sogenannte "Ratings" (Berechtigungen, die in den Schein eingetragen
werden) Beschränkungen aufzuheben (so man es sich denn leisten kann, denn
ab hier wird es manchmal sehr schnell sehr kostspielig):
- Mehrmot-Rating
- für (in der Regel) zweimotorige Flugzeuge
- Instrumentenflugberechtigung
- für Flüge z.B. in Wolken
- Kunstflugberechtigung
- für den Genuss abnormaler Fluglagen ;-)
- Wasserflugberechtigung
- für Norwegen- und Schwedenfans
- Schleppberechtigung
- für Segelflugzeug- und Bannerschlepp
- Lehrberechtigung
- wenn Sie sich dazu berufen fühlen, andere mit Ihrem Wissen beglücken
zu müssen ;-)
- CPL, ATPL, Hubschrauberlizenzen, etc ...
- JAR-FCL
- Für alle, die die Ausbildung nach Einführung von JAR-FCL beginnen
(!) oder später als 24 Monate nach Einführung abschließen,
gelten andereRegelungen für den Scheinerwerb. JAR-FCL kommt nicht vor Ende
1999.
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